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VG München, 13.05.2004 - M 4 K 03.2680 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.799
Kommunaler Finanzausgleich
Für den Bedingungseintritt ist es unerheblich, auf welche Weise sich die zuwendungsfähigen Ausgaben ermäßigen; es genügt jeder Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung angenommenen und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben (BayVGH, U.v. 18.12.1990 - 4 B 88.3152, GK 1991 Nr. 72; B.v. 29.12.1999 - 4 B 99.526, BayVBl. 2000, 245/246; U.v. 28.7.2005 - 4 B 01.2536, BayVBl. 2006, 731 entgegen der Auffassung des VG München, U.v. 13.5.2004 - M 4 K 03.2680). - VGH Bayern, 27.02.2007 - 4 ZB 06.707
Gemeindliche Abwasseranlage; Wasserwirtschaftliche Vorhaben; Staatliche …
Für den Bedingungseintritt ist es unerheblich, auf welche Weise sich die zuwendungsfähigen Ausgaben ermäßigen; es genügt jeder Unterschied zwischen dem bei der Bewilligung angenommenen und dem später festgestellten Umfang der zuwendungsfähigen Ausgaben (so ausdrücklich BayVGH, U.v. 18.12.1990 - 4 B 88.3152, GK 1991 Nr. 72; B.v. 29.12.1999 - 4 B 99.526, BayVBl. 2000, 245/246; U.v. 28.7.2005 - 4 B 01.2536, BayVBl. 2006, 731 entgegen der Auffassung des VG München, U.v. 13.5.2004 - M 4 K 03.2680).